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1.4 Gute wissenschaftliche Praxis

Ein Thema, das mir am Herzen liegt und das ich daher hier ganz an den Anfang stelle, sind die Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis. »Gute wissenschaftliche Praxis« bedeutet, Wissenschaft ehrlich und redlich zu betreiben. Für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Texten bedeutet das insbesondere:

  • Keine Ergebnisse als korrekt/vollständig darzustellen, von denen man weiß, das sie das nicht sind,

  • keine Daten (oder Ergebnisse) zugrundezulegen, von denen man weiß, dass sie nicht korrekt/stichhaltig sind (oder die man gar selbst verfälscht oder den eigenen Wünschen angepasst hat),

  • die Urheberschaft der Ergebnisse vollständig und zutreffend anzugeben.

Zu Recht erhält dieses Thema in Bezug auf Plagiate in Doktorarbeiten in den letzten Jahren auch in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit. Es ist eine wesentliche Bedingung für das Funktionieren von Wissenschaft, dass diese Grundregeln eingehalten werden. Das beginnt »im Kleinen« – auch an Master-Arbeiten und Bachelor-Arbeiten wird der Anspruch gestellt, dass Ergebnisse (und erst recht wörtliche Zitate, die allerdings in mathematischen Texten selten sind), die aus anderen Quellen übernommen werden, entsprechend gekennzeichnet sind.

Dies sollten Sie sich von vorneherein zur Gewohnheit machen. Für Ihre Vorlesungen bedeutet das: Lösungen von Übungsaufgaben werden nicht von Kommilitoninnen abgeschrieben. Andere Quellen (Bücher, Skripte, Internetseiten), die Sie benutzen, müssen genannt werden.

Verschenken Sie nicht die Gelegenheit, eine Rückmeldung zu Ihren eigenen Bemühungen zu erhalten. Verschwenden Sie nicht die Zeit Ihrer Übungsleiterin dadurch, dass diese eine abgeschriebene Lösung korrigieren muss.